Mitgliedschaft in Aufsichtsräten
Der Aufsichtsrat ist in einem Unternehmen das vom Eigentümer (bei mitbestimmten Firmen: auch von der Belegschaft und Gewerkschaften) eingesetzte Kontrollorgan. Er hat keine operativen Befugnisse. Die Unternehmensführung ist allein Sache des Vorstandes (z.B. bei Aktiengesellschaften) bzw. der Geschäftsführung (z.B. bei GmbHs). Neben der Kontrolle hat ein Aufsichtsrat vor allem drei Aufgaben: Beschluss des Wirtschaftsplans, Beschluss über den Jahresabschluss und Berufung des Vorstandes.
Anders als im angelsächsischen Raum, in dem es mit dem board of directors nur ein Organ zur Unternehmensleitung gibt, sind Unternehmensführung und Kontrolle streng voneinander getrennt.
Der Zeitaufwand zur Ausübung eines Aufsichtsratsmandats ist je nach Branche, wirtschaftlicher Situation und Größe des Unternehmens höchst unterschiedlich; für DAX-Unternehmen (die 30 größten deutschen Unternehmen) wird er mit mindestens 20 Tagen im Jahr angegeben (Kayser/Kramarsch in: “Der Aufsichtsrat” 2011, S. 67), in den erheblich kleineren Unternehmen der Kommunalwirtschaft ist er in der Regel deutlich geringer. Dennoch sieht das Aktiengesetz in § 100 vor, dass eine Person üblicherweise in nicht mehr als zehn Handelsgesellschaften Aufsichtsratsmitglied sein darf, wobei Aufsichtsratsvorsitze wegen des erhöhten Arbeitsaufwandes doppelt zählen.
Die Tätigkeit als Aufsichtsrat wird zumeist vergütet, wobei stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende meist das 1,5fache und Vorsitzende das zweifache der Grundsumme erhalten. Über die Höhe entscheiden die Eigentümer der Gesellschaft in der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung oder durch Satzungsbeschluss. In der Regel wird die Vergütung als Sitzungsgeld für Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse (§ 107 Absatz 3 Aktiengesetz) gewährt.
Hier einige Beispiele, die mich betreffen:

Stadtwerke Köln GmbH
Zum Stadtwerke-Konzern, der unter dem Dach Holding Stadtwerke Köln GmbH zusammengefasst ist, gehören u.a. die KVB AG, die GEW Köln AG, die AWB GmbH&Co KG, die HGK AG und die KölnBäder GmbH. Der Stadtwerke Köln Konzern erwirtschaftete mit über 11.000 Mitarbeitern 2010 bei einem Umsatz von 5,2 Mrd. Euro einen Jahresgewinn von 88 Mio. Euro. Die Aufsichtsratsvergütung beträgt € 255,65 pro Sitzung (stv. Vorsitzender 1,5fach, Vorsitzender zweifach)

GEW Köln AG
Der GEW gehören die RheinEnergie AG (zu 80%), die NetCologne GmbH, die BRUNATA/Metrona-Gruppe und die Stadtwerke Düsseldorf (zu 20%). Im Jahr 2010 erzielte die GEW ein Unternehmensergebnis von 176 Mio. Euro. Die Aufsichtsratsvergütung beträgt € 255,65 pro Sitzung (stv. Vorsitzender 1,5fach, Vorsitzender zweifach)

RheinEnergie AG
Zur RheinEnergie gehören (mit unterschiedlichen Beteiligungsquoten) verschiedene Versorgungsunternehmen in der Region (zB die BELKAW, die AggerEnergie die Energieversorgung Leverkusen oder die rhenag), ein Gaskraftwerke in Köln-Niehl, eins der modernsten Steinkohleheizkraftwerke Deutschlands in Rostock (zu 49%), ein Windpark und Anteile an einem Solarpark in Spanien. Bei der RheinEnergie selbst arbeiten über 3.000 Beschäftigte und erwirtschafteten 2010 bei einem Umsatz 2.465 Mio. € von ein Unternehmensergebnis in Höhe von 194 Mio. €. Die Aufsichtsratsvergütung beträgt € 500 pro Sitzung (stv. Vorsitzender 1,5fach, Vorsitzender zweifach)

Sparkasse KölnBonn
Etwas anders sind die Regeln bei der Sparkasse KölnBonn, weil dort nicht das Aktiengesetz, sondern das Sparkassengesetz NRW gilt.
Zum Beispiel muss dort der Vorsitzende des Verwaltungsrates Mitglied der Stadträte von Köln oder Bonn sein (§ 11 Absatz 1 SpkG NRW), kann also nicht extern besetzt werden. Außerdem wird die Höhe der Vergütung nach § 18 des Sparkassengesetzes auf Grundlage von Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände festgesetzt; diese Empfehlungen sind seit dem 6.11.2001 unverändert.
- Bilanzsumme 2010: 29,3 Milliarden €
- Beschäftigte per 31.12.2010: 4.905
- Jahresüberschuss nach Steuern: 59,8Millionen €
- Verwaltungsratsvergütung: € 2557,- Jahrespauschale, € 512 je Sitzung (stv. Vorsitzende 1,5fach, Vorsitzender zweifach)
Wegen der Vielzahl besonderer Themen musste der Verwaltungsrat 2010 rekordverdächtig oft tagen; Beispiele der Sonderthemen: Restrukturierung der Sparkasse, Beihilfeverfahren der EU, Erwerb der Deka-Bank durch die Sparkassengruppe, WestLB-Restrukturierung, Revisionsberichte größerer Bauprojekte wie Rheinparkmetropole, world conference center Bonn, diverse Beraterverträge u.a. ehemaliger Kölner CDU-Politiker…
Bezüge als Abgeordneter im Landtag NRW
Nordrhein-Westfalen hat nach wie vor das modernste und transparenteste Abgeordnetenrecht in Deutschland. Die Diätenreform, die am 17. März 2005 einstimmig verabschiedet wurde, hat die verschiedenen Bestandteile der früheren Abgeordnetenbezüge, u.a. auch steuerfreie Pauschalen, in einer einzigen steuerpflichtigen Leistung zusammengefasst. Die Grundlage für diese Diätenreform erarbeitete eine dafür eingerichtete Diätenkommission. Im Ergebnis gibt es seitdem eine größere Transparenz der Abgeordnetenbezüge, eine Gleichstellung mit allen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern und die Sicherstellung einer dem Amt angemessenen Bezahlung.
Mehr Informationen zum Abgeordnetengesetz NRW und zu den Bezügen von Landtagsabgeordneten
